eVisitor Visum für Australien
Wählen Sie andere Ziele aus, für die Sie als deutscher Staatsbürger berechtigt sind.

Touristen eVisitor-Visum Australien
Das eVisitor Online-Visum für Australien bietet Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder, einschließlich Deutschland, eine einfache und reibungslose Möglichkeit, für kurze Aufenthalte nach Australien zu reisen.
Um das eVisitor-Visum zu erhalten, müssen Sie den Antrag vor Ihrer Reise nach Australien online ausfüllen.
Nach der Genehmigung ist Ihr Visum 12 Monate lang gültig und ermöglicht Ihnen mehrere Einreisen, jeweils für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Das Visum eignet sich für touristische, geschäftliche oder kurzfristige Ausbildungs- oder Studienaufenthalte von weniger als 3 Monaten. Wenn Sie länger in Australien bleiben möchten, können Sie ein Visum direkt bei einem australischen Konsulat oder einer Botschaft beantragen.
Höhepunkte
Visum oder Reisegenehmigung beantragen
12 Monate gültig
Für mehrere Einreisen geeignet
Bis zu 3 Monate Aufenthalt pro Besuch
Handyvisa-Servicegebühr beinhaltet
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Schnelle Bearbeitungszeit
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Professionelle Antragsprüfung
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Ganzjähriger Online-Support
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99 % Erfolgsquote für Anträge
Australien e-Visum Bearbeitungszeit 1-2 days
Regierungsgebühr 0 €
Servicegebühr von HandyVisas 59 €
- Eilservice (1h)
Insgesamt von 59 €
Australien eVisitor-Antrag für Deutsche
Die Beantragung des australischen eVisitor-Visums ist unkompliziert und schnell erledigt.
Tragen Sie einfach die erforderlichen Angaben in die vorgesehenen Felder des kurzen Online-Antrags ein:
- grundlegende personenbezogene Angaben
- Reisepassinformationen
- Reisepläne
- Sicherheitsfragen
Prüfen Sie Ihre Antworten sorgfältig, bevor Sie das Formular absenden. Selbst kleine Fehler oder Unstimmigkeiten könnten die Bearbeitung Ihres Antrags oder die Nutzung des australischen eVisitor-Visums bei der Einreise beeinträchtigen.
Für deutsche Reisende fällt beim eVisitor-Visumantrag eine geringe Bearbeitungsgebühr an, bevor Sie Ihren Antrag einreichen können.
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Deutsche Staatsbürger, die einen Antrag auf das australische eVisitor-Visum gestellt haben, können innerhalb von 3 Werktagen mit einem Update zu ihrem Antragsstatus rechnen.
Sobald das australische Innenministerium den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail mit dem aktuellen Status.
Nach der Genehmigung wird das eVisitor-Visum sicher per E-Mail zugestellt. Wir empfehlen Ihnen, eine ausgedruckte Kopie des Visums bei sich zu tragen, da die Einwanderungsbehörden an der Passkontrolle möglicherweise danach fragen. Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem eVisitor-Visum beträgt bei jedem Besuch 3 Monate. Das Visum erlaubt Ihnen, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Ausstellung mehrfach nach Australien einzureisen.
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Deutsche Staatsangehörige müssen nicht zur nächsten australischen Botschaft gehen, wenn sie das australische eVisitor-Visum beantragen möchten. Dies liegt daran, dass der Antrag vollständig online ausgefüllt wird. Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie lediglich ein Gerät mit Internetzugang (z. B. ein Smartphone, Tablet oder einen Computer).
Deutsche Reisende, die die Anforderungen für das australische eVisitor-Visum nicht erfüllen oder eine andere Art von Visum beantragen möchten, müssen hierzu die australische Botschaft in Deutschland besuchen:
- Wallstrasse 76-79
- 10179 Berlin
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Australien zählt zu den beliebtesten Reisezielen für deutsche Urlauber. Jedes Jahr reisen über 200.000 Deutsche in das Land – eine Zahl, die seit Jahren stabil bleibt.
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Ja, wenn Sie mit ihren Kindern nach Australien reisen möchten, müssen Sie für jedes Kind einen eigenen eVisitor-Visumantrag für Australien stellen.
eVisitor-Visum Australien: Voraussetzungen
Das eVisitor Visum für Australien ist ein Online-Visum für europäische Bürger, die nach Australien reisen. Antragsteller aus Ländern, die für das Australien eVisitor infrage kommen, müssen ein Online-Formular ausfüllen. Für das eVisitor-Visum für Australien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
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Reisepass von einem berechtigten Land
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Zahlungsmethode (Karte)
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Aktuelle E-Mail-Adresse für den Erhalt des Australien eVisitor Visums
Ihre eVisitor-Reisegenehmigung wird automatisch mit Ihrem Reisepass verknüpft. Sie müssen mit dem gleichen Reisepass einreisen, mit dem Sie den Antrag gestellt haben.
Berechtigte Länder für das Australien eVisitor-Visum
Bürger aus den unten aufgeführten Ländern können online die Einreise nach Australien beantragen.
- Andorra
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Republik Zypern
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Vereinigtes Königreich
Schritte zum Australien eVisitor-Visumantrag
Häufig gestellte Fragen über Australien eVisitor Visum
Visapolitik Australiens
Die Einreisebestimmungen Australiens legen fest, welches Visum oder welche Reisegenehmigung Sie benötigen, um das Land zu besuchen. Welche Anforderungen für Sie gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – dazu zählen Ihre Staatsangehörigkeit, die geplante Aufenthaltsdauer und der Zweck Ihrer Reise.
Elektronische Visa und Reisegenehmigungen — auch bekannt als eVisitor-Visum und ETA — stehen Reisenden mit Pässen aus über 40 Ländern zur Verfügung und ermöglichen unkomplizierte Kurzaufenthalte für touristische oder geschäftliche Zwecke.
Ihr Antrag wird vollständig online bearbeitet – der schnellste und einfachste Weg, um eine Reisegenehmigung für Australien zu erhalten.
Sollten Sie mit Ihrer Staatsangehörigkeit nicht für ein Online-Visum oder eine Reisegenehmigung infrage kommt, müssen Sie ein Visum bei einer australischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen.
Dies gilt auch für Staatsbürger aller anderen Länder, die in Australien leben oder arbeiten möchten, oder für diejenigen, die länger als 3 Monate studieren oder zu Besuch kommen möchten.
Die australische Visumpolitik verlangt, dass nahezu alle Reisenden ihr Visum bereits vor der Einreise beantragen. Eine Ausnahme bilden neuseeländische Staatsbürger: Sie genießen ein Bleiberecht und erhalten bei ihrer Ankunft in Australien automatisch ein Visum der Sonderkategorie.
Die australische Einwanderungspolitik ist in den verschiedenen Bundesstaaten und Territorien, die das Festland und viele Inseln umfassen, weitgehend einheitlich. Für den Besuch bestimmter Inseln, die zu Australien oder dem australischen Antarktis-Territorium gehören, benötigen Sie jedoch eine Sondergenehmigung der Regierung.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den australischen Visum- und Einreisebestimmungen:
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Australien bietet das Visa on Arrival (Visum bei Ankunft) in Form des Special Category Visa (SCV) (Unterklasse 444) an, das speziell für Staatsangehörige Neuseelands vorgesehen ist.
Gemäß dem Trans-Tasmanischen Reiseabkommen haben Neuseeländer das Recht, Australien zu besuchen, dort zu studieren, zu leben und zu arbeiten. Das SCV wird bei der Ankunft im Land als Nachweis für dieses Recht ausgestellt und dient als Touristenvisum, Geschäftsvisum, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsvisum für Australien.
Anders als die meisten ausländischen Staatsangehörigen müssen Neuseeländer kein Visum für Australien im Voraus beantragen. Ihre Pässe werden bei ihrer Ankunft in Australien in der Regel nicht abgestempelt.
Das SCV bleibt gültig, solange sich der neuseeländische Staatsangehörige in Australien aufhält. Bei der Rückkehr nach Australien wird automatisch ein neues Sondervisum bei der Ankunft ausgestellt.
Um für das SCV infrage zu kommen, dürfen Neuseeländer keine schwerwiegenden Gesundheitsprobleme (insbesondere Infektionskrankheiten) und keine strafrechtlichen Verurteilungen mit einer Gefängnisstrafe von mehr als 12 Monaten haben.
Wenn ein neuseeländischer Staatsangehöriger bereits ein anderes befristetes oder dauerhaftes Australien-Visum besitzt, wird ihm kein SCV erteilt.
Neuseeländer, die zu einem bestimmten Zweck nach Australien kommen, wie z. B. Militärangehörige im Aktivdienst und Diplomaten, erhalten in der Regel ein Special Purpose Visa (Sonderzweck-Visum) anstelle eines SCV.
Geschütztes SCV
Alle SCVs, die nach dem 26. Februar 2001 ausgestellt wurden, gewähren dem Inhaber begrenzten Zugang zur australischen Sozialversicherung. Neuseeländer, die ihr SCV nach diesem Datum erhalten haben, haben keinen Anspruch auf die australische Staatsbürgerschaft, es sei denn, sie beantragen und erhalten den Status eines ständigen Wohnsitzes (Permanent Resident).
Neuseeländer, die vor dem 26. Februar 2001 ein Sondervisum erhalten haben, werden als "geschützte SCV-Inhaber" bezeichnet. Sie können die meisten Sozialleistungen in Anspruch nehmen und haben die gleichen Rechte wie Daueraufenthaltsberechtigte (Permanent Residents), einschließlich der Möglichkeit, die australische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
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Alle ausländischen Reisenden, mit Ausnahme neuseeländischer Staatsangehöriger, müssen ein konsularisches Visum für Australien beantragen, wenn sie in Australien arbeiten, leben oder sich länger als 3 Monate dort aufhalten wollen.
Wenn Ihre Staatsangehörigkeit nicht für ein Online-Visum oder ETA berechtigt sein, benötigen Sie ein Botschaftsvisum für Australien. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund oder für wie lange Sie das Land besuchen möchten.
Um Ihren Antrag zu stellen, müssen Sie einen Termin bei einer australischen diplomatischen Vertretung im Ausland vereinbaren.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Staatsangehörigkeiten, die derzeit keine Möglichkeit haben, ein Online-Visum für Australien zu beantragen.
- Afghanistan
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua und Barbados
- Äquatorialguinea
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Äthiopien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Burkina Faso
- Burundi
- Cape Verde
- Chile
- China
- Comoros
- Costa Rica
- Demokratische Republik Kongo
- Djibouti
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Eswatini
- Fidschi
- Föderierte Staaten von Mikronesien
- Französisch-Guayana
- Gabon
- Gambia
- Georgia
- Ghana
- Grenada
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Israel
- Jamaika
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kiribati
- Kolumbien
- Kongo
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Lesotho
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Macau
- Madagaskar
- Malawi
- Malediven
- Mali
- Marokko
- Marschallinseln
- Marshallinseln
- Martinique
- Mauretanien
- Mauritius
- Mazedonien
- Mexiko
- Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Nicaragua
- Niger
- Nigeria
- Nordkorea
- Oman
- Pakistan
- Palästina
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Puerto Rico
- Ruanda
- Russische Föderation
- Sambia
- Samoa
- São Tomé und Príncipe
- Saudi-Arabien
- Senegal
- Serbien
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Sint Maarten
- Solomon Inseln
- Somalia
- Sri Lanka
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Pierre und Miquelon
- St. Vincent und die Grenadinen
- Südafrika
- Sudan
- Südsudan
- Suriname
- Syrische Arabische Republik
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor Leste
- Togo
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Tuvalu
- Uganda
- Ukraine
- Uruguay
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Weißrussland
- Yemen
- Zentralafrikanische Republik
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Geschäftsreisende aus bestimmten Ländern können Australien für bis zu 90 Tage lang visumfrei besuchen, sofern sie eine APEC Business Travel Card (ABTC) besitzen, auf deren Rückseite der Code „AUS“ vermerkt ist.
Zu den berechtigten Ländern zählen Brunei, Chile, China, Hongkong, Indonesien, Japan, Südkorea, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Russland, Singapur, Taiwan, Thailand und Vietnam.
Wenn Sie nicht im Besitz der APEC-Karte sind, müssen Sie auf dem üblichen Weg ein Visum beantragen. Nur ABTC-Inhaber auf Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen können visumfrei einreisen.